03.05.2013 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Wenn gemeinnützige Vereine Einnahmen aus Übernachtungsleistungen inklusive Verpflegung erzielen, ist die Umsatzsteuer eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Die Einnahmen können nämlich umsatzsteuerfrei sein oder mit 7 bzw. 19 Prozent besteuert werden. Eine gesetzliche Neuregelung hat das Tohuwabohu nicht beseitigt, sondern noch erhöht. Und jetzt liegt auch noch aktuelle Rechtsprechung vor, die die Lage verkompliziert. Grund genug, Ihnen eine Schneise durch den Steuerdschungel zu schlagen.
> lesen